1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Bestimmungen sind unter Ausschluss möglicher Allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden Bestandteil aller Angebote sowie Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von Ops One AG („Ops One“).

  2. Diese AGB gelten gegenüber allen Kunden und allen Nutzern der Dienste von Ops One (gemeinsam nachfolgend „Kunden“).

2 Vertragsgegenstand

  1. Ops One bietet Beratungsdienstleistungen und Hostingleistungen für Agenturen und Entwickler.

  2. Integrierender Bestandteil aller Angebote und Verträge sind nebst diesen AGB die Preis-/ Leistungsübersicht von Ops One, beide in den jeweils aktuellen Fassungen.

3 Vertragsschluss

  1. Die von Ops One auf der Website https://opsone.ch oder anderweitig angebotenen Dienstleistungen / Angebote stellen nur Einladungen zur Abgabe von Anfragen durch Kunden dar.

  2. Ein Vertrag mit Ops One kommt durch Annahme der Kundenanfrage durch Ops One oder durch Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung durch Ops One zu Stande. Als Erbringung der Leistung durch Ops One gilt insbesondere die Gewährung der vom Kunden beantragten Hostingleistungen..

  3. Ops One ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Kunden zu prüfen. Dies kann unter anderem durch das Anfordern von Unterlagen wie eines Handelsregisterausweises und eines Personalausweises geschehen. Ops One ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages von einer solchen Prüfung abhängig zu machen.

  4. Bei Hostingleistungen ergibt sich die Vertragsdauer aus dem jeweils vereinbarten Leistungspaket. Wenn der Kunde den Vertrag nicht erneuern will, verpflichtet er sich diesen rechtzeitig vor dessen Ablauf, zu kündigen. Ist diese Frist verstrichen, wird das Abonnement automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert. Die Verantwortung für die rechtzeitige Vertragserneuerung und die lückenlose Fortdauer des Zugangs zum Internet bzw. des Zugangs zu anderen Netzwerken liegt beim Kunden.

  5. Für die Vertragsverlängerung oder -erneuerung sind die im Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden Preise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ops One massgebend.

4 Leistungsumfang

  1. Die auf der Website https://opsone.ch veröffentlichten oder in den schriftlichen Angebotsunterlagen von Ops One enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von Ops One zu erbringenden Leistungen.

  2. Die Beschaffung und Pflege allfällig notwendiger Standardsoftware sowie die Beschaffung und Pflege der eigenen erforderlichen Hardware liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Bereitstellung und der Unterhalt ausreichender Internetleitungen zwecks Zugang zu den Leistungen von Ops One ist allein Sache des Kunden.

  3. Technische oder sonstige Normen sind durch Ops One nur einzuhalten, soweit sie in den Angebotsunterlagen ausdrücklich aufgeführt sind, und zwar in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

  4. Ops One steht dafür ein, dass ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht erbracht werden und die zur Verfügung gestellten Server in angemessener Weise dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

  5. Ops One schützt die eigenen Systeme jeweils in angemessener Weise mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Methoden gegen Computervirenbefall und Spyware. Ops One übernimmt aber keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Server- und Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte oder Eingriffe Dritter (einschliesslich sog. Computerviren).

  6. Ops One kann nicht garantieren, dass ihre Systeme und Dienstleistungen ununterbrochen über Internet oder andere Netzwerke verfügbar sind und dass die Netzwerke die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung übermitteln. Ops One bemüht sich aber um eine bestmögliche Verfügbarkeit der angebotenen Dienste.

  7. Ops One erstellt täglich Datensicherungen aller Daten auf ein Backupsystem in einem anderen Rechenzentrum. Die Daten werden 30 Tage rückwirkend aufbewahrt und danach wieder überspielt. Ops One übernimmt aber keine Haftung für die Sicherung der Daten, die Richtigkeit der Daten und den Inhalt der Daten, welche der Kunde unter Verwendung von Dienstleistungen von Ops One über die Netzwerke transportiert oder auf den Servern der Ops One speichert oder via diese veröffentlicht. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich und ist verpflichtet, Sicherungskopien der von ihm an Ops One oder den Servern übermittelten Daten zu erstellen und aufzubewahren.

  8. Ops One ist berechtigt, bei übermässigem Datenverkehr oder übermässiger Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen von Ops One den Datenverkehr oder die Dienstleistungen einzuschränken.

5 Pflichten der Kunden / Grenzen der Nutzung der Dienste von Ops One

  1. Ops One stellt seine Server nur für die vertragsgemässe Nutzung bereit.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, nur rechtmässig erlangte Daten mit gesetzeskonformen Inhalten zwecks Erbringung legaler Leistungen oder Nutzungen auf die durch Ops One zur Verfügung gestellten Server zu laden, an diese zu senden oder via diese zu versenden oder zugänglich zu machen.

  3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmässigkeit der von ihm bearbeiteten, versandten, gespeicherten oder in irgendeiner Form verbreiteten Daten, Nachrichten oder Inhalte und die damit verbundenen Operationen und Transaktionen.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, die schweizerischen Datenschutzgesetze sowie weitere nationale oder internationale Datenschutzgesetze, welche aufgrund der von Ihnen verwendeten Daten zur Anwendung gelangen könnten, strikte einzuhalten.

  5. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, unrechtmässig erlangte oder illegale, unlautere, urheberrechtsverletzende, schutzrechtsverletzende, pornografische, unlautere oder anderweitige gesetzeswidrige Daten / Inhalte / Angebote auf die Server von Ops One zu senden oder via diese zu versenden oder zugänglich zu machen oder mit diesen Daten / Inhalten / Angeboten nicht rechtmässige Leistungen zu erbringen oder zu ermöglichen.

  6. Ops One ist nicht verpflichtet, die Daten / Inhalte / Angebote des Kunden inhaltlich zu überprüfen.

  7. Der Kunde ist verpflichtet, Ops One von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch anfallende Rechtsverteidigungskosten wie beispielsweise Gerichts- und Anwaltskosten.

  8. Der Kunde ist verpflichtet, Ops One umgehend über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie bei Verdacht auf Missbrauch der Dienstleistungen oder zur Verfügung gestellten Speicherkapazitäten zu orientieren, um eventuelle Massnahmen zu ermöglichen.

  9. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Kenntnis gelangenden rechtswidrigen Nachrichtenangebote und andere rechts- und vertragswidrige Verwendungen von Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z. B. Hacker) zu melden, damit, soweit wie möglich, die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können.

  10. Dem Kunden ist untersagt, die bei Ops One bezogenen Leistungen ohne die vorgängige Zustimmung von Ops One Dritten zur Verfügung zu stellen.

  11. Der Kunde ist nicht berechtigt, Massnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit den Leistungen von Ops One zu verwenden, die deren Funktion stören können. Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten von Ops One zur Folge haben können. Der Kunde muss alles unterlassen, was die Leistung und Verfügbarkeit der Leistungen von Ops One gefährden könnte.

  12. Ops One ist berechtigt, Daten der Kunden an Dritte weiterzugeben und/oder zu löschen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erlaubt oder aufgrund richterlicher bzw. behördlicher Anordnungen erforderlich ist.

  13. Bei einer Zuwiderhandlung des Kunden gegen seine Vertragspflichten, ist Ops One berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Leistungen vorübergehend oder definitiv zu sperren.

6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von Ops One genannten Preise. Sofern keine Preise vereinbart wurden, gilt die auf der Website publizierte Preisliste von Ops One.

  2. Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne sonstige Abzüge.

  3. Änderungen an den Produkten und/oder zusätzliche Leistungen von Ops One müssen vom Kunden gesondert beantragt werden, bedürfen der Bestätigung von Ops One und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

  4. Soweit für die Nutzung des Angebotes keine Vorabzahlung notwendig ist, sind Rechnungen jeweils innert 20 Tagen seit Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Ops One berechtigt, Zinsen in der Höhe von fünf Prozent zu verrechnen. Ops One bleibt es vorbehalten, höhere Verzugsschäden geltend zu machen.

7 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die Rechte an den gesamten durch Ops One zur Verfügung gestellten und/oder im Internet publizierten Produktinformationen und -bildern stehen allein Ops One zu. Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung sowie die elektronische oder mit anderen Mitteln erfolgte vollständige oder teilweise Verbreitung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ops One.

  2. Der Kunde ist alleine verantwortlich für die Lizenzierung von Applikationen sowie die Nutzungsrechte an Daten und Inhalten, die er auf der durch Ops One zur Verfügung gestellten Infrastruktur betreibt. Er verpflichtet sich Ops One von sämtlichen Schäden und Aufwendungen freizuhalten, die aus einer Verletzung dieser Vertragspflicht resultieren.

  3. Bei Projektverträgen / Beratungsleistungen gilt zudem folgendes:

    1. Soweit nichts anderes vereinbart wird, räumt Ops One dem Kunden nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem jeweiligen Projektvertrag ein nicht übertragbares und nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht an den für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen ein. Ops One gestattet dem Kunden ab diesem Zeitpunkt die Nutzung der Arbeitsergebnisse in dem Umfang wie zum vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich. Die Eigennutzung durch Ops One bleibt vorbehalten.

    2. Diese Rechtseinräumung gilt nicht für im Rahmen eines Projektes verwendete Standardprodukte von Ops One oder Dritten. Die Einräumung von Nutzungsrechten an solchen Standardprodukten für den Kunden ist Gegenstand gesonderter Lizenzverträge und -bedingungen, die der Kunde direkt mit Ops One oder den sonstigen Lizenzgebern vereinbart. Die Rechtseinräumung gilt auch nicht für vorbestehende Materialien oder Lösungen sowie Erweiterungen, Ergänzungen oder Änderungen an vorbestehenden Materialien und Standardprodukten der Ops One oder von Drittparteien, welche Ops One für das Projekt verwendet. Die ausschliesslichen und uneingeschränkten Rechte an solchen Erweiterungen, Ergänzungen oder Änderungen stehen Ops One zu. Der Kunde erhält das nicht-ausschliessliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung solcher vorbestehender Materialien oder Lösungen sowie der Erweiterungen, Ergänzungen oder Änderungen zu den Ops One-Standardprodukten oder vorbestehenden Materialien, soweit dies für die Nutzung im Zusammenhang mit den im Rahmen des Projektes der Ops One für den Kunden geschaffenen sonstigen Arbeitsergebnissen im Rahmen der Zweckbestimmung und Nutzungsrechtseinräumung erforderlich ist.

8 Geheimhaltung

  1. Ops One und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmässigen Aufgabenerfüllung zu verwenden.

  2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch nicht für Informationen, die (a.) bereits bekannt sind oder waren, oder (b.) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen einer anderen Partei entwickelt wurden, oder (c.) von der Partei von einem Dritten, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war, erworben wurden, oder (d.) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.

  3. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

9 Haftung

  1. Für Schäden des Kunden haftet Ops One nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

  2. Ops One haftet nur für direkte Schäden. Eine Haftung für den Ersatz von mittelbaren, indirekten Schäden oder von Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste sowie Schäden an Programmen und Datenträgern ist ausgeschlossen.

  3. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Sollte aufgrund zwingender Gesetzesbestimmungen eine Haftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, wird die Haftung auf den Ersatz des Schadens bis max. in der Höhe der Auftragssumme beschränkt.

  4. Diese Haftungsbeschränkung wirkt auch zugunsten der Mitarbeiter von Ops One.

  5. Ops One gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99.9% im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Ops One liegen (z.B. höhere Gewalt, Störungen bei Telekommunikationsdienstleistern, Verschulden Dritter usw.) nicht zu erreichen sind. Ebenso ausgenommen sind Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Ops One kann den Zugang zu den Servern beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern; auch diese Zeiten werden bei der Berechnung der Erreichbarkeit nicht berücksichtigt. Die Server von Ops One sind unter Umständen nicht weltweit abrufbar. Die Abrufbarkeit kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben in bestimmten Ländern eingeschränkt sein.

  6. Die Verpflichtung des Kunden zur Schadensvermeidung, insbesondere im Fall von Daten- oder Dateiverlusten bleibt unberührt. Der Verlust von Daten ist nicht ersatzfähig, soweit für diese durch den Kunden nicht regelmässig, mindestens einmal täglich, Sicherungskopien auf getrennten Datenträgern erstellt wurden.

10 Kündigung

  1. Soweit Auftragsrecht anwendbar ist, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit schriftlich widerrufen bzw. gekündigt werden. Kündigt der Kunde, hat er die von Ops One bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen vollständig zu bezahlen. Bei individuellen Projektarbeiten sind zudem mind. 25% der noch offenen Arbeiten zu bezahlen.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Hostingleistungen durch den Kunden unter Einhaltung einer Frist von mindestens 24 Stunden auf das Ende des übernächsten Werktages widerrufbar. Die vereinbarten Gebühren sind bis und mit Ende des betreffenden Werktages zu bezahlen. Bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet.

  3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist Ops One berechtigt, Hostingleistungen ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Werktages zu kündigen.

  4. Das Recht der Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ops One ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

    1. der Kunde gegen Gesetze oder diese Nutzungsbedingungen verstösst und sich trotz Abmahnung nicht umgehend regelgerecht verhält.

    2. der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in Verzug gerät und trotz Mahnung innert angesetzter Frist nicht zahlt.

11 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von Ops One ist ausgeschlossen.

  2. Die Verrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

  3. Ops One kommuniziert in der Regel mit den Kunden per E-Mail. Diese müssen daher sicherstellen, dass sie die E-Mails erhalten und zur Kenntnis nehmen, die von Ops One an die vom Kunden bei der Anmeldung angegebene oder Ops One später mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt werden. Im Übrigen bleibt es Ops One vorbehalten, eine andere geeignete Form der Korrespondenz zu wählen.

  4. Ops One behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu aktualisieren, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Gründe eine Anpassung erforderlich machen. Die Änderungen werden für laufende Vertragsbeziehungen mit dem Kunden erst wirksam, wenn der Kunde diesen Änderungen zustimmt. Widerspricht der Kunde den Änderungen der AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem er über die Änderung der AGB und die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs benachrichtigt wurde, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Bekanntmachung der Änderungen erfolgt insbesondere dadurch, dass die Ops One die neuen AGB auf der Website aufschaltet und dem Kunden einen Hinweis per E-Mail zusendet.

12 Datenschutz

  1. Ops One verarbeitet und nutzt die bei Vertragsschluss und im Rahmen der Nutzung des Angebots erhobenen Daten des Kunden nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  2. Es gelten die Datenschutzerklärung von Ops One (abrufbar unter https://docs.opsone.ch/legal/dse_index.html)

13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien wie auch die Beurteilung dessen Zustandekommens unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des IPR und staatsvertraglicher Vereinbarungen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wien 1980) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht (Den Haag 1955).

  2. Ausschliesslicher Gerichtstand ist ZÜRICH.

Stand 08.02.2024, Ops One AG, team+legal@opsone.ch